AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Hier finden sie die AGB’s, die unsere Zusammenarbeit regeln.

Die Bestellung des Auftraggebers, die unterzeichnete Auftragsbestätigung oder die Offerte sind

massgebend für den Gegenstand und Umfang der Lieferung/Leistung. Änderungen, der zu

erbringenden Leistungen führen zu einer Honoraranpassung und können zu einer zeitlichen Verzögerung führen.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Bestellung des Auftraggebers verbindlich.

Zahlungsfrist der Teil- oder Akontozahlungen 20 Tage.

Zahlungsfrist der Schlussrechnung 30 Tage.

Leistungsblätter werden nur bei Regieaufträgen nach Aufwand beigelegt.

Beanstandungen der erstellten Abrechnung sind innert 5 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum

vorzubringen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Rechnungsdatum nicht mehr angepasst.

Die Zahlungsfrist der Abrechnung ist zu berücksichtigen. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist

wird der nach OR definierte Verzugszins von 5% geschuldet. Unrechtmässige Abzüge werden in

Rechnung gestellt.

Firmengeheimnisse und die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen

werden weder Dritten zugänglich gemacht, noch weitergegeben, noch weiter verwendet.

Die Unterlagen werden gemäss dem Firmensicherheitsdispositiv sicher aufbewahrt.

Alle in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung der übertragenen Leistungen stehender

Urheberrechte bleiben Eigentum der Firma Speiser Metallbauplanung GmbH. Kopien und/oder

Vervielfältigungen jeglicher Art, auch auszugsweise, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma

Speiser Metallbauplanung GmbH, Thun.

Alle zur Verfügung gestellten Unterlagen gehen mit der erfolgten Bezahlung der Leistung vollständig an

den Auftraggeber zurück.

Mängelrüge

Der Auftraggeber hat die empfangene Leistung zu prüfen und falls sich Mängel ergeben, diese dem

Auftragnehmer sofort anzuzeigen. Ohne diesen Gegenbericht innert 10 Tagen nach Erhalt dieser

Leistung, wird die Leistung als in Ordnung genehmigt.

 

Haftungsbegrenzung / Versicherungsleistung

Haftung der Firma Speiser Metallbauplanung GmbH:

Garantiesumme CHF 5 Mio. für Personen und Sachschäden.

Deckungssumme CHF 500’000.— Vermögensschäden.

Die Kündigung der bestellten Leistung muss schriftlich erfolgen.

 

Die Kündigungsfrist beträgt, wenn nicht anderes vereinbart ist, einen Monat und jeweils nur auf das

Ende des Monats. Die bis zum gekündeten Termin erbrachten Leistungen werden in Rechnung gestellt.

Der Gerichtsstand ist Thun.